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· Rechtliche Tipps rund um Haus und Bauen |
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Schlüsselfertig und doch nicht fertig -
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Wer sich sein Eigenheim "schlüsselfertig" errichten lässt und am Tag der Abnahme gleich einziehen möchte, kann vielleicht eine böse Überraschung erleben.
Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) weist darauf hin, dass der bekannte Begriff "schlüsselfertig" nicht rechtsverbindlich definiert ist. So kann ein "schlüsselfertiges" Haus komplett bezugsfertig sein, muss es aber nicht. Deshalb unser Tipp: Was im einzelnen unter dem Begriff "schlüsselfertig" bei Ihrem individuellen Hausbau bzw. Hauskauf zu verstehen ist, sollte unbedingt in der dazugehörigen Baubeschreibung festgehalten werden. Der dort definierte Leistungskatalog muss eindeutigen Aufschluss über sämtliche Innenausbauarbeiten wie etwa das Streichen der Wände, Fliesenlegen sowie die Errichtung der Außenanlagen bringen. Auch was die Baufamilie selbst in Eigenleistung oder in Zusammenarbeit mit fremden Handwerkern zu erbringen bzw. zu leisten hat, sollte ebenfalls vor Vertragsunterzeichnung exakt und detailliert vereinbart und im Vertrag niedergeschrieben werden. Diese Vorsichtsmaßnahme bedeutet am Anfang etwas mehr Verhandlung über den Inhalt des Kaufvertrages, ist aber am Ende für beide Parteien besser als ein jahrelanger Rechtsstreit. Und: falls es doch zu Auseinandersetzungen zwischen Bauherr und Unternehmer kommen sollte, gibt es klare Vertragsinhalte über die Leistungen und Pflichten beider Parteien. |
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