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· Rechtliche Tipps rund um Haus und Bauen |
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Für alle Fälle richtig absichern!
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Aber nicht nur an den Schutz gegen Feuer, Hagel und Blitzschlag denken: Eigentümer sollten mit einer Risikolebensversicherung für die finanziellen Folgen eines Todesfalls vorsorgen.
Eine Immobilien - Finanzierung ist für Familien meist die größte Investition, die sie in ihrem Leben tätigen. Über 20 oder 30 Jahre ist ein beträchtlicher finanzieller Aufwand zu schultern, bis Haus oder Wohnung abgezahlt sind. Wenn während dieser Zeit ein Elternteil stirbt, ist die Gefahr groß, dass ein Eigenheim schnell unter den Hammer des Auktionators kommt. Vorbeugen tut not Eine Risikolebensversicherung kann diesen wirtschaftlichen Engpass überbrücken. Jörg-Reinhard Mau, Vorsorgeexperte vom Finanzpartner BHW, empfiehlt daher besonders Baufamilien, eine Police über den Todesfallschutz abzuschließen. "Am besten sollten sich beide Partner versichern, um die finanziellen Belastung der Hinterbliebenen für jeden möglichen Fall zu mildern." Den Risikofall abdecken können Häuslebauer und -käufer schon mit überschaubaren Monatsbeiträgen. Dabei sollte die Versicherungsumme auf die Darlehenshöhe abgestimmt sein. Ein Beispiel: Ein Ehepaar, 35 und 30 Jahre alt, hat eine Hypothek über 300.000 Mark aufgenommen. Eine verbundene Risikolebensversicherung für Partner in derselben Höhe über eine Laufzeit von 25 Jahren schlägt bei den Vorsorgespezialisten von BHW mit monatlichen Prämien von 158,85 Mark netto* (226,93 Mark brutto) zu Buche. Pflicht für Baudarlehen Viele Banken und Bausparkassen machen den Todesfallschutz ohnehin zur Voraussetzung für die Vergabe eines Baukredits. Wenn bei einem Bausparvertrag das Darlehen in Anspruch genommen wird, ist eine Risikolebensversicherung obligatorisch. "Der Kunde kann als Sicherheit auch eine bestehende Kapitallebensversicherung abtreten", erläutert Mau. Bei dieser Versicherungsform ist immer ein Anteil für den Fall des Ablebens integriert. Gegen das Risiko kann man sich sogar schon in der Ansparphase schützen. Dazu bietet BHW die so genannte Sparzielversicherung an, die zusammen mit dem Bausparvertrag abgeschlossen wird. Tritt der Fall des Ablebens ein, füllt die Versicherung das Guthaben bis zur Vertragssumme auf. Das Darlehen wird gewährt, ohne dass weitere Beiträge aus eigener Tasche zu zahlen sind. |
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