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EEWärmeG: Viele Wege führen zum Ziel...

Was bedeutet das für den Eigenheim-Bereich?
Was ist bei der Planung zu beachten? - Fachleute von TÜV SÜD geben Auskunft.




Das "Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich" (EEWärmeG) gibt vor, dass die Wärme in Neubauten zumindest teilweise aus regenerativen Energien stammen muss. Was bedeutet das für den Eigenheim-Bereich? Was ist bei der Planung zu beachten? Die Fachleute von TÜV SÜD geben Auskunft.

Das Ziel: Bis 2020 soll der CO2-Ausstoß in der Europäischen Union um mindestens 20 Prozent gesenkt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es in Deutschland zahlreiche gesetzliche Neuregelungen sowie Verschärfungen von bisherigen Vorgaben. Ein Beispiel dafür ist das "Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich" (EEWärmeG), das seit Januar 2009 in Kraft ist. Es sieht vor, dass bis zum Jahr 2020 der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in neuen Gebäuden auf 14 Prozent steigen soll. Derzeit liegt die Quote bei etwa 6,6 Prozent. Das EEWärmeG gilt in jedem Fall für neu gebaute Eigenheime, so der Hinweis von TÜV SÜD. Die Bundesländer können entsprechende Verpflichtungen aber auch für Bestandsgebäude vorgeben – eine Möglichkeit, die beispielsweise Baden-Württemberg nutzt.

Viele Wege zum Ziel: Das Gesetz lässt zahlreiche regenerative Heizformen zu.

Holzpelletsheizungen fallen genauso darunter wie die Nutzung einer Wärmepumpe. Dabei wird für die jeweiligen erneuerbaren Energieformen ein Mindestanteil vorgegeben, mit dem sie zur Heizenergie für das Haus beitragen müssen. Wer nicht auf Erneuerbare Energien setzen kann oder will, darf zur Zielerfüllung beispielsweise auch auf Abwärme, Wärme aus Fernwärmenetzen oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ausweichen.

Weitere Möglichkeit: Dem Gesetz ist auch dann Genüge getan, wenn der Wärmeschutz (Dämmung) für das neue Gebäude über 15 Prozent der Vorgaben liegt, welche die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorschreibt. Praktikabel ist es nach dem EEWärmeG auch, herkömmliche Heizungslösungen mit Wärme aus regenerativen Energien zu kombinieren.

Zielführende Klassiker: Ist das Budget für Heizungs- und Warmwasserlösung beim Neubau beschränkt, bieten sich Gas- oder Ölbrennwerttechnik in Kombination mit einer thermischen Solaranlage als „Klassiker“-Lösungen an.

Langfristige Zielsetzung: Wer die langfristige Wirtschaftlichkeit im Blick hat und zudem auf heimisches Heizmaterial setzen möchte, kann eine Holzpellets-Heizung in Erwägung ziehen.

Diese ist zwar in der Anschaffung teurer, kann langfristig aber günstiger im Betrieb sein. Das hängt allerdings davon ab, wie sich die Preise für Holzpellets entwickeln. Eventuell sind für die Entscheidungsfindung auch „weichere“ Faktoren ausschlaggebend: Holzpellets sind ein heimisches Heizmaterial, das langfristige Versorgungssicherheit gewährleistet.

Klare Zielsetzung: Wer auf die Wärmepumpe setzt, sollte sich über Folgendes im Klaren sein: Eine Wärmepumpe ist nicht in jedem Fall umweltfreundlich und wirtschaftlich.

Wärmepumpen benötigen Strom, der als Energieträger sehr teuer ist und in der Produktion viel CO2 erzeugt. Muss der Pumpe viel Strom zugeführt werden, weil die Technik nicht optimal auf das Gebäude abgestimmt ist, sorgt das für mehr CO2-Ausstoß durch die eingesetzte Primärenergie und für entsprechende Kosten.

Wenn die Rahmenbedingungen allerdings stimmen, so die Fachleute von TÜV SÜD, kann die Wärmepumpe sowohl in ökologischer als auch in ökonomischer Hinsicht überzeugen.


Fazit: Das EEWärmeG lässt eine ganze Reihe von (Heiz-)Technologien und Kombinationen von „Klassikern“ und innovativen Ansätzen zu.

Was sich im Einzelfall am besten eignet, klärt man am sinnvollsten mit Fachleuten. Ebenfalls ins Kalkül zu ziehen: Stehen Fördermittel bereit? Wenn ja, in welcher Höhe? Anlaufstelle ist für diese Frage unter anderem das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA).

· BauPraxis Link-Tipps:

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